Bouwvergunning nodig? Wann ist eine Baugenehmigung erforderlich?
De vraag is of u een bouwvergunning nodig hebt voor een schuurtje, een zolder aftimmeren, een afdak, een markies ophangen, een hek om de tuin zetten, e.d..
Er gelden algemene regels en verdere nadere regels in het bestemmingsplan. Voor het Feriendorf Frankenau zijn in het bestemmingsplan opvallende aanvullende regels te vinden. Met name over erfafscheidingen, in principe verboden, omvang van schuurtjes e.d.
U hebt in uw koopverdrag het volgende ondertekend.

Eine Baugenehmigung ist grundsätzlich für alle Maßnahmen erforderlich, die eine Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder Abbruch einer baulichen Anlage zur Folge haben. Dies ist in den einzelnen Landesbauordnungen der Bundesländer geregelt.
Zonder bouwvergunning
Bouwsels zonder bouwvergunning moeten worden afgebroken, tenzij de gemeente het lange tijd heeft gedoogd. Een gedoogtermijn kan pas ingaan als de gemeente op de hoogte kan zijn.
Wenn die Baubehörde allzu lange wissentlich einen Schwarzbau geduldet hat, verwirkt bzw. verliert sie das Recht, einen Abriss zu fordern. Feste Fristen dafür gibt es nicht. Daher ist nicht festgelegt, wann eine solche Verwirkung eintritt. Behörden erfahren meist erst durch Zufall davon, wenn jemand daran vorbeifährt oder ein Nachbar sich beschwert. Immer häufiger wird auch von den Baubehörden selbst ein Schwarzbau durch die Suche im Internet über den Online-Dienst Google Maps entdeckt.
Veranderingen in de tuin
Ook veranderingen in de tuin kunnen bouwvergunnings-plichtig zijn. In het Feriendorf mogen geen vast omheiningen en hekken worden geplaatst volgens het bestemmingsplan. Aan schuurtjes zijn allerlei voorwaarden verbonden.
Die bauliche Veränderung gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG bezeichnet jede Umgestaltung des Gemeinschaftseigentums, die vom früheren ordnungsgemäßen Zustand des Gebäudes abweicht und nicht als ordnungsgemäße Instandhaltung/Instandsetzung anzusehen ist.
Altijd een bouwvergunning aanvragen
Om problemen te voorkomen dient u bij twijfel contact op te nemen met de gemeente.
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Eine Bauvoranfrage kann bereits vor dem eigentlichen Bauantrag gestellt werden. Mit der Bauvoranfrage lässt sich bereits im Vorwege abklären, ob das geplante Bauvorhaben grundsätzlich genehmigt werden kann. Insbesondere wenn für das entsprechende Grundstück kein Bebauungsplan vorliegt, kann eine Bauvoranfrage durchaus sinnvoll sein.
Die Bauvoranfrage wird schriftlich beim zuständigen Bauamt gestellt.
Bei der Errichtung, Aufstellung, Änderung, Nutzungsänderung, beim Abbruch oder der Beseitigung baulicher Anlagen sind eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten.
ORDNUNGSWIDRIG
Wer den baurechtlichen Vorschriften – vorsätzlich oder fahrlässig – zuwiderhandelt, handelt ordnungswidrig. Daneben enthalten viele Rechtsvorschriften des sog. Baunebenrechts eigenständige Vorschriften zu Ordnungswidrigkeiten.
Beispielsweise handelt ordnungswidrig
Wer einer vollziehbaren schriftlichen Anordnung der Bauaufsichtsbehörde (zum Beispiel Einstellung von Arbeiten, Beseitigung von Anlagen) zuwiderhandelt
ohne die erforderliche Baugenehmigung oder abweichend davon Bauwerke (bauliche Anlagen) errichtet, ändert, benutzt oder ohne die erforderlichen Anzeigen und bautechnischen Nachweise beseitigt mit der Durchführung eines von der Genehmigung freigestellten Bauvorhabens bereits vor Ablauf von 3 Wochen nach dem bestätigten Eingangsdatum der Unterlagen beginnt mit den Bauarbeiten beginnt, ohne die (erforderliche) Baugenehmigung erhalten und der Bauaufsichtsbehörde die bautechnischen Nachweise und die Baubeginnsanzeige vorgelegt zu haben, des Weiteren sich den Maßnahmen der Bauüberwachung widersetzt (Aufforderungen und Anzeigepflichten).
die Baubeginnsanzeige nicht oder nicht fristgerecht erstattet
Bauprodukte mit dem Ü-Zeichen kennzeichnet, ohne dass dafür die Voraussetzungen vorliegen
Bauprodukte ohne Ü-Zeichen verwendet
Bauarten ohne allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder Zustimmung im Einzelfall anwendet
als Bauherr, Entwurfsverfasser, Unternehmer, Bauleiter oder als deren Vertreter seine gesetzlichen Pflichten verletzt
wider besseres Wissen unrichtige Angaben macht oder unrichtige Pläne oder Unterlagen vorlegt, um eine behördliche Entscheidung (zum Beispiel eine Baugenehmigung oder Beseitigungsanordnung) zu erwirken oder zu verhindern
Es wird deshalb empfohlen, sich in Zweifelsfällen vor Durchführung einer baurechtlich relevanten Tätigkeit mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder der Gemeinde in Verbindung zu setzen